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Antwort 1: |
Ich werde bei der Meldung der Fahrtenabzeichen aufgefordert, die Papier-Fahrtenhefte einzusenden, obwohl
ich sie im letzten Jahr bereits eingesandt habe. Warum? |
Bei jeder elektronischen Meldung der Fahrtenabzeichen stellt der DRV für jeden gemeldeten
Teilnehmer ein sog. elektronisches Fahrtenheft aus. Bei der nächsten elektronischen Meldung wird
dieses elektronische Fahrtenheft dann mit der Meldedatei über das Internet eingesandt, so daß für Teilnehmer,
die bereits ein elektronisches Fahrtenheft haben, keine Papier-Fahrtenhefte mehr eingeschickt werden müssen.
Solltest Du dennoch aufgefordert werden, für einen Teilnehmer, der zuvor bereits elektronisch gemeldet
worden war, ein Papier-Fahrtenheft einzureichen, so kann dies mehrere Gründe haben:
- Du hast nach der letzten Meldung vergessen, die Bestätigungsdatei herunterzuladen.
- Du hast den Schlüssel zum Prüfen der elektronischen Fahrtenhefte noch nicht heruntergeladen.
1. Bestätigungsdatei noch nicht heruntergeladen
Die vom DRV erstellten elektronischen Fahrtenhefte werden in Form einer sog. Bestätigungsdatei im Meldesystem efaWett
hinterlegt. Jedes Jahr, nachdem der DRV Deine Meldung bearbeitet hat, mußt Du diese Bestätigungsdatei in
efa herunterladen, bevor Du die neue Meldung einsendest, damit efa die aktuellen elektronischen
Fahrtenhefte mit der Meldedatei mitsenden kann. Das Herunterladen von Bestätigungsdateien erfolgt in efa
im Fenster Administration - DRV-Fahrtenabzeichen unter dem Punkt Bestätigungsdatei abrufen.
Wenn Du bereits eine neue Meldung eingeschickt hast, ohne zuvor die Bestätigungsdatei der alten Meldung
abzurufen, gehe folgendermaßen vor:
1. Öffne in einem Webbrowser die Seite efa.rudern.de/drv/status.html
und logge Dich dort mit Deiner Benutzerkennung ein.
2. Klicke in der Zeile der Meldung des letzten Jahres in der Spalte Bestätigungsdatei auf
download und speichere die Bestätigungsdatei auf Deiner Festplatte.
3. Öffne in efa das Fenster Administration - DRV-Fahrtenabzeichen und klicke
Bestätigungsdatei abrufen. Wähle dann vorhandene Bestätigungsdatei verarbeiten und wähle
die soeben heruntergeladene Bestätigungsdatei aus.
Damit werden die elektronischen Fahrtenhefte der letzten Meldung in efa eingelesen und stehen nun zur
Verfügung.
Überprüfe nun die Gültigkeit der Fahrtenhefte, wie im folgenden beschrieben, und lade ggf. den Schlüssel
zum Prüfen herunter.
2. Schlüssel zum Prüfen der elektronischen Fahrtenhefte noch nicht heruntergeladen
efa benötigt den öffentlichen Schlüssel des DRV, um die Gültigkeit der elektronischen Fahrtenhefte zu
überprüfen. Nur elektronische Fahrtenhefte, die gültig sind, werden von efa bei der Meldung auch eingesandt.
Um die Gültigkeit der elektronischen Fahrtenhefte zu prüfen, öffne in efa das Fenster Administration - DRV-Fahrtenabzeichen.
Wähle nun einen Teilnehmer aus, für den ein elektronisches Fahrtenheft vorliegt, und klicke Bearbeiten. Wenn in dem sich öffnenden Fenster nun der
Text Die DRV-Signatur des Fahrtenhefts ist gültig! erscheint, ist alles ok. Sollte statt dessen
eine Fehlermeldung erscheinen, so klicke auf elektronisches Fahrtenheft anzeigen/bearbeiten. Du
erhälst dann weitere Hinweise zur Fehlerursache. Sollte das Fehlschlagen der Prüfung daran gelegen haben,
daß der Schlüssel zum Prüfen noch nicht heruntergeladen war, so wirst Du jetzt aufgefordert, den
Schlüssel herunterzuladen.
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Antwort 2: |
Brauche ich efa für die elektronische Meldung, oder kann ich auch anders melden? |
Das Meldesystem efaWett ist ein offenes System, dessen Formate in der Technischen Referenz
beschrieben sind. Jedes Programm, welches in der Lage ist, eine entsprechende Meldedatei zu erstellen,
kann für die elektronische Meldung verwendet werden.
Bei der Verwendung von efa ist zu beachten, daß derzeit alle
Fahrten des Meldejahres in efa erfaßt sein müssen, um eine Meldedatei zu erstellen. Eine schlichte Eingabe
der zu meldenden Daten, ohne zuvor die Fahrten erfaßt zu haben, ist derzeit nicht möglich.
Vereine, die andere Fahrtenbuch- oder Auswertungsprogramme nutzen, können anhand der Technischen Referenz
ihre Software erweitern, so daß sie in der Lage ist, entsprechende Meldedateien zu erstellen.
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Antwort 3: |
Ich habe meinen Benutzernamen und/oder mein Paßwort vergessen. Was muß ich tun? |
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per email unter Angabe Ihres Vereinsnamens und des Benutzernamens (sofern
bekannt) an efa@rudern.de.
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Antwort 4: |
Ich habe festgestellt, daß meine gemeldeten Daten Fehler enthalten. Wie kann ich eine korrigierte Meldung einsenden? |
Sofern der DRV noch nicht begonnen hat, Ihre Meldung zu bearbeiten, können Sie jederzeit eine neue Meldung
einsenden. Die alte Meldung wird dann durch die neue ersetzt. Den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung können Sie
sich unter Status der Wettbewerbsmeldungen abfragen.
Sollte Ihre Meldung bereits in Bearbeitung sein, verhindert das Meldesystem das Einsenden einer weiteren
Meldung. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall unter Angabe Ihres Vereinsnamens und Benutzernamens an
efa@rudern.de mit der Bitte, Ihre eingesandte Meldung
zurückzuweisen. Nachdem Ihre Meldung zurückgewiesen wurden haben Sie die Möglichkeit, eine korrigierte Meldung
einzusenden.
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Antwort 5: |
Bei der letzten elektronischen Meldung habe ich bei einem Teilnehmer
versehentlich falsche Daten gemeldet, so daß das vom DRV ausgestellte elektronische Fahrtenheft für diesen Teilnehmer
nicht stimmt. Wie kann ich dieses korrigieren? |
Die vom DRV ausgestellten elektronischen Fahrtenhefte sind elektronisch signiert und damit fälschungssicher.
Sie können daher für einen Teilnehmer, dessen Daten im elektronischen Fahrtenheft fehlerhaft sind, diese Daten
nicht "einfach so" korrigieren. Daher gehen Sie bitte wie folgt vor:
Fehlerhafte Daten in den elektronischen Fahrtenheften können grundsätzlich nur mit der nächsten Meldung zum
DRV-Fahrtenabzeichen korrigiert werden. Wenn Sie beispielsweise in den Daten für 2008 einen Fehler entdeckt haben,
so können Sie diesen mit der Meldung für 2009 für den betreffenden Teilnehmer korrigieren. Hierbei gibt es zwei
unterschiedliche Vorgehen, abhängig davon, welche Daten Sie korrigieren wollen:
Wenn Sie nur Namen oder Jahrgang des Teilnehmers korrigieren möchten: Wählen Sie unter Administration -
DRV-Fahrtenabzeichen den entsprechenden Teilnehmer aus und klicken Sie Bearbeiten. Sie können jetzt
Name und Jahrgang des Teilnehmers korrigieren. Klicken Sie anschließend Speichern. Bei der nächsten Meldung
werden die geänderten Daten zusammen mit dem elektronischen Fahrtenheft (welches auf den ursprünglichen Namen und
Jahrgang ausgestellt ist) an den DRV gemeldet, der dann ein neues elektronisches Fahrtenheft mit geändertem Namen /
Jahrgang ausstellt.
Wenn Sie die erfaßten Fahrtenabzeichen oder Kilometer des Teilnehmers ändern wollen: In diesem Fall müssen
Sie das elektronische Fahrtenheft des Teilnehmers in efa entfernen und diesen Teilnehmer bei der nächsten Meldung
so melden, als besäße er noch kein elektronisches Fahrtenheft. Wählen Sie dazu bitte in efa unter Administration -
DRV-Fahrtenabzeichen den entsprechenden Teilnehmer aus und klicken Sie Bearbeiten. Wählen Sie dann
elektronisches Fahrtenheft anzeigen/bearbeiten. Sie benötigen zum Nachweis der letzten Meldung dieses
Teilnehmers das aktuelle (wenn auch fehlerhafte) Fahrtenheft in Papierform. Daher klicken Sie jetzt bitte Drucken,
um das elektronische Fahrtenheft auszudrucken (oder benutzen Sie den vom DRV übersandten Ausdruck). Anschließend
löschen Sie das elektronische Fahrtenheft in efa, indem Sie Neues elektronisches Fahrtenheft eingeben wählen
und dann in der Zeile elektronisches Fahrtenheft den gesamten Text löschen. Klicken Sie danach auf
Speichern. Sie können jetzt für diesen Teilnehmer die korrigierten Daten (Anzahl der Fahrtenabzeichen,
nachgewiesene Kilometer usw.) erfassen. Beenden Sie die Eingabe wiederum mit Speichern. Bei der nächsten
Meldung zum DRV-Fahrtenabzeichen wird dieser Teilnehmer nun von efa so behandelt, als hätte er noch kein
elektronisches Fahrtenheft. Daher müssen Sie für diesen Teilnehmer einen Nachweis seiner bisherigen Fahrten in
Papierform an den DRV schicken. Bitte vermerken Sie hierbei, daß die Daten aufgrund eines Fehlers korrigiert werden
sollen und legen Sie wenn möglich einen vollständigen Nachweis der Fahrten und Kilometer bei.
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Antwort 6: |
Welche Teilnehmer meldet efa als "aktive Ruderer" an den DRV? |
Bei der Meldung zur DRV-Wanderruderstatistik meldet efa auch die Anzahl der aktiven Ruderer an den DRV. efa
zählt hierbei alle Personen, die im aktuellen Jahr mindestens einen Kilometer gerudert sind und bei der Berechnung
der Wanderruderstatistik berücksichtigt werden, als aktive Ruderer. Berücksichtigt werden all die Personen, deren
Status in der Auswahl nur Fahrten berechnen für ... Status selektiert ist, also standardmäßig all diejenigen,
deren Status nicht "Gast" oder "andere" ist (Gäste und andere werden von efa nicht
als Mitglieder gewertet -- alle übrigen betrachtet efa als Mitglieder). Zusätzlich werden auch diejenigen Mitglieder
ignoriert, für die in der Mitgliederliste die Option von Wettbewerbsmeldungen ausnehmen gesetzt ist.
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Antwort 7: |
Kann ich bei der Meldung für das Fahrtenabzeichen auch alle vorhandenen
Papier-Fahrtenhefte an den DRV schicken, um für alle Personen vom DRV ein elektronisches Fahrtenheft ausgestellt
zu bekommen (auch für die, die im zu meldenden Jahr die Bedingungen nicht erfüllt haben)? |
Nein. Der DRV stellt immer nur elektronische Fahrtenheft für diejenigen Teilnehmer aus, die im zu meldenden
Jahr die Bedingungen erfüllt haben. Daher sollten auch nur die Papier-Fahrtenhefte für die Erfüller eingeschickt
werden.
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